Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten, welche von Ing. Dieter Blaschon im Auftrag eines Auftragsgebers („Auftraggeber“) erbracht werden.

  2. Honorierung und Rechnungslegung
    1. Der Auftraggeber schuldet Ing. Blaschon das für die von ihm zu erbringenden Leistungen das vertraglich vereinbarte Entgelt.
    2. Sofern keine Pauschalhonorarvereinbarung getroffen wurde, nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass eine von Ing. Blaschon vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich ist und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag gilt. In diesem Fall ist Ing. Blaschon zu jedem beliebigen Zeitpunkt berechtigt Rechnungen zu legen und Honorarvorschüsse zu verlangen.
    3. Die Fälligkeit der Rechnungen tritt zwei Wochen nach Rechnungserhalt ein. Im Falle des Zahlungsverzuges beträgt der Verzugszinssatz 4% p.a.. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, werden Verzugszinsen in Höhe des § 456 erster Satz UGB geschuldet.
  3. Haftungsbeschränkung
    1. Die Haftung von Ing. Blaschon für sämtliche Schäden aus oder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit – aus welchem Rechtsgrund auch immer – wird zur Gänze ausgeschlossen, sofern diese Schäden durch ein leicht fahrlässiges Verhalten von Ing. Blaschon oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Diese Regelung gilt nicht für Personenschäden.
    2. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten über die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 3.1. hinaus zusätzlich folgende Beschränkungen:

      Ein über leichte Fahrlässigkeit hinausgehender Verschuldensgrad ist vom Auftraggeber zu beweisen. Der letzte Satz des Punktes 3.1. kommt nicht zur Anwendung. Ing. Blaschon haftet nur gegenüber seinem Auftraggeber und nicht gegenüber Dritten.

      Die Haftung von Ing. Blaschon ist darüber hinaus auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt. Steht eine solche - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung, ist die Haftung der Höhe nach mit dem Fünffachen des Nettoauftragswertes beschränkt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Das Auftragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes.
    2. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt vereinbart.
  5. Sonstiges
    1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
    2. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen oder des durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt.

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