Sachverständiger

Schall beeinflusst unser Leben sowohl im positiven aus auch im negativen Sinn. So kann zum Beispiel die Musik in der für den einen Betrachter richtigen Zeit, Intensität und Art etwas sehr Positives sein.  Die gleiche Musik kann für den anderen Betrachter aufgrund anderer Umstände etwas sehr Störendes, nämlich Lärm darstellen. Da solche unterschiedlichen Wahrnehmungen sehr oft zu Konflikten führen können, gibt es anerkannte und verlässliche Methoden, um ein Geräusch/Störgeräusch zu objektivieren.

Diese Methoden sollen dem entscheidenden Organ vor dem Hintergrund einer als völlig unterschiedlich wahrgenommenen Belastungssituation eine objektivierbare Entscheidungsgrundlage bieten um auf dieser Basis zwischen zumutbaren und unzumutbaren Geräuschen unterscheiden zu können.

Gerichtssachverständiger

Vor allem in Verfahren bei Zivilgerichten ist es häufig erforderlich festzustellen, ob einwirkende Schallimmissionen eine Beeinträchtigung von Menschen bewirken. Dabei ist zunächst die Feststellung der ortsüblichen Schallsituation notwendig. Ausgehend von dieser Schallsituation ist in weiterer Folge die Veränderung durch ein spezifisches Störgeräusch zu ermitteln. Diese Vorgehensweise schafft eine objektivierbare und verlässliche Entscheidungsgrundlage.

Nichtamtlicher Sachverständiger

Behörden (Magistrat, Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Verwaltungsgerichte, usw.) bedienen sich zum Zwecke der Lösung der Fragen, ob ein von Anlagen, Betrieben oder Bauwerken ausgehendes Geräusch für Nachbarn zumutbar ist oder nicht, der Expertise von Ing. Blaschon als Sachverständigen.

Privatgutachter

Um festzustellen, ob ein künftiger Betrieb oder gewisse Handlungen im Sinne der einschlägigen Regelwerke rechtskonform sind, bedarf es üblicherweise schon vor Projekteinreichung bei der Behörde einer fachtechnischen Unterstützung. Gleiches gilt für die Einbringung einer Klage zum Schutz vor unzulässigen Lärmeinwirkungen.

Gerne beraten wir bei der Bewertung ob bzw. unter welchen Umständen ein Projekt erfolgsversprechend ist oder eine Klage aus schalltechnischer Sicht Sinn macht.

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