Leistungen

Planungen, Sachverständigengutachten:

Bei der Planung von Betriebsanlagen ist es von entscheidender Bedeutung zu wissen wie laut die Betriebsanlage am gewählten Standort sein darf. Dazu bedarf es genauer Analysen der schalltechnischen Bestandssituation und einer Prognose der zu erwartenden betriebsspezifischen Schallimmissionen. Das Zusammenwirken dieser beiden Faktoren ist schließlich die Grundlage für den Planungsprozess. Ziel der schalltechnischen Planung ist es, das spezifische Betriebsgeräusch durch geeignete technische und/oder organisatorische Maßnahmen so zu dimensionieren, dass die damit verbundenen Störwirkungen auf ein zumutbares und letztlich bewilligungsfähiges Maß reduziert werden.

Gutachten
mikrophon messung

Schallmessungen:

Unser Büro verfügt über die modernste Ausstattung von geeichten Schallpegelmessgeräten. Mit diesen Geräten können sowohl bauakustische Güteprüfungen (z.B. Luftschall, Trittschall) wie auch Messungen für verschiedenste Aufgabenstellungen, auch fernüberwacht, durchgeführt werden. Selbstverständlich werden alle Messungen auf Basis der aktuellen Normen und Regelwerke durchgeführt.

Messungen von Umwelt- bzw. Umgebungslärm: Dabei werden die Schalleinwirkungen von verschiedensten Schallereignissen exakt erfasst und genauestens analysiert. Die Ergebnisse dieser Lärmmessung können dann unter anderem zur Feststellung der ortsüblichen Schallsituation dienen oder auch dazu, den auf Wohn- oder Aufenthaltsbereiche einwirkenden Lärm zu erfassen.

Bauakustische Messungen: Oft ist es erforderlich festzustellen, ob ein Wand- oder Deckenaufbau den Vorschriften der Bauordnung oder dem durch Normen vorgegebenen Qualitätsstandard entspricht. Dazu wird mit geeignetem Messequipment die akustische Durchlässigkeit von Wänden, wie zum Beispiel die einer Wohnungstrennwand gemessen, oder der von einer darüberliegenden Wohnung ausgehende Trittschall erfasst.

Ein besonderes Angebot unseres Büros ist es Kunden zu ermöglichen die Schallmessung, im Speziellen den Pegelschrieb der Messung, über einen eigenen Web- Zugang im Einklang mit den Datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit verfolgen zu können.

Schallschutzmaßnahmen:

Sollte sich herausstellen, dass ein bestimmtes Geräusch in Bezug auf dessen Störwirkung, einer Änderung bedarf, ist der Einsatz von Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen können sehr vielfältig sein und reichen von einer Lärmschutzwand über eine spezielle Maschinenkapselung, spezielle Trennbauteile (Fenster, Tore, Türen, Wände) bis hin zu organisatorischen Maßnahmen.

Schallschutz
Raumakustik

Raumakustik:

Die Raumakustik ist ein Gebiet der Akustik, das sich mit der Auswirkung der baulichen Gegebenheiten eines Raumes auf die in ihm stattfindenden Schallereignisse beschäftigt. Schwerpunkt der Raumakustik ist die Gestaltung der Wahrnehmbarkeit von Schallereignissen durch Nutzer von Konzertsälen, Theatern, Versammlungssälen, Schulzimmern, Fernseh- und Rundfunkstudios, Kirchen und anderen Räumen, in denen akustische Darbietungen vielen Zuhörern zugänglich gemacht werden (Technische Raumakustik). Auch in Räumen des Alltags (Schulen, Restaurants, Einkaufszentren, Großraumbüros etc.) spielt die Raumakustik eine zunehmende Rolle und wird in die Planung einbezogen.

Wir planen die für die vorgesehene Nutzung optimale Raumakustik. Im Bestandsfall erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zur Erreichung einer solchen Idealsituation.

Baumusterprüfungen:

Für das Inverkehrbringen einer Maschine oder einer Anlage bedarf es einer Bescheinigung über die verursachenden Schallemissionen beim Betrieb der Anlage. Die normgerechte Feststellung der Schallemissionswerte auch in Bezug auf verschiedenste Betriebszustände erfolgt mit geeigneten Prüfverfahren. Ein abschließendes Prüfgutachten bescheinigt die akustischen Eigenschaften der Anlage, und gibt Aufschluss darüber, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb möglich ist.

Baumusterpruefung
arbeitnehmerschutz

Arbeitnehmerschutz:

Zu intensiver Lärm kann zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Konzentrationsverlust mit einhergehender Leistungsminderung sind oft Folgen von zu hohen Schallbelastungen am Arbeitsplatz. Durch eine geeignete Arbeitsplatzevaluierung samt erforderlichenfalls zweckmäßigen Verbesserungsvorschlägen können Gefahren verringert und die Leistungsfähigkeit erhöht werden. Eine Arbeitsplatzevaluierung erfolgt üblicherweise durch die messtechnische Erfassung der Schallpegel am Arbeitsplatz mit einer Bewertung unter Berücksichtigung der Expositionszeit und der Geräuschart.

 

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